Hier veröffentlichen wir unsere Planung für die nächsten Jahre. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen kann sie jederzeit weiterentwickelt werden und ist noch nicht verbindlich. Themen und Termine sind jeweils verbindlich, wenn öffentlich dazu eingeladen wurde.

11.10.-13.10.2024

Kindeswohl und Kindeswille

Häufig verweigert der betreuende Elternteil den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil mit der Begründung „das Kind will nicht“. Viele getrennte Eltern bestehen darauf, dass das Kind immer wieder den Wunsch äußert, bei ihm leben zu wollen.

Der Frage wird in vielen Anhörungen von Kindern beim Jugendamt und Familiengericht nachgegangen, es werden zusätzlich entsprechende Gutachten erstellt – teils mit sogar widersprechenden Aussagen. In nicht wenigen Fällen wird die tatsächliche oder vermutliche Manipulation durch einen Elternteil erkannt, trotzdem wird hier dem ausgesprochenen Kindeswillen – vor allem bei zunehmendem Alter – entsprochen. Klar erkennbar ist, dass die betroffenen Kinder in vielen Fällen einem sehr starken Loyalitätskonflikt ausgesetzt sind.

Auf dem Kongress soll der Frage nachgegangen werden, ob und wie Manipulationen durch die beteiligten Eltern erkannt und ggf. unterbunden werden können. Auch die Frage, wie nachvollziehbare Wünsche von Kinder berücksichtigt werden können oder müssen, soll behandelt werden.

Eingeladen sollen engagierte Vertreter aus der Beratung, dem Familiengericht und der Wissenschaft.

10.10.-12.10.2025

Gewalt in familiären Beziehungen

Seit vielen Jahren wird über die Problematik von häuslicher Gewalt berichtet. Insbesondere Frauengruppen bemängeln, dass ein Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt zu wenig beachtet wird. Getrennte Väter beklagen im Gegenzug, dass der Vorwurf häuslicher Gewalt häufig missbräuchlich eingesetzt wird, eigene Gewalterfahrungen nicht ernst genommen werden. Sie beklagen außerdem viele Formen der psychischen Gewalt. Bei allen Fragen wird die Perspektive der Kinder als Gewaltopfer häufig vernachlässigt.

Auf dem Kongress sollen die unterschiedlichen Erfahrungen von Frauen und Männern Gehör finden. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen auf die Kinder behandelt werden. 

Dazu ist als wichtigste Frage zu klären, wann und wie die Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung zu beiden Elternteilen umgesetzt werden sollte. Gleichzeitig wird der Frage nachgegangen, wie die beteiligten Professionen helfen können, eine Lösung der Konflikte zu erreichen.

Als Referenten sollen Vertreter betroffener Frauen und Männer, der Gewaltberatung und des Opferschutzes und der psychosozialen Beratung eingeladen werden.